Die Kosten für unsere Leistungen werden in der Regel durch die zuständigen Sozialleistungssträger übernommen.
Bei der Sozialen Teilhabe (Betreutes Wohnen) ist dies der Landschaftsverband Rheinland, LVR.
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen.