Soziale Teilhabe

Wer zahlt was?

Wenn Sie ein niedriges Einkommen z.B. Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II haben, werden die Kosten in der Regel vom Landschaftsverband Rheinland (LVR) übernommen. 
Bei einem höheren Einkommen oder Vermögen kann eine Eigenbeteiligung in Betracht kommen. 
Gerne können Sie unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. 
Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, in wieweit eine Kostenübernahme des Betreuten Wohnens für Sie in Frage kommt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Natürlich können Sie sich darüber auch auf den Seiten des LVR informieren.

Leistungen des Betreuten Wohnens können Sie auch im Rahmen Ihres Persönlichen Budgets in Anspruch nehmen.

Bei der Antragstellung helfen wir Ihnen gerne. Ihr individueller Unterstützungsbedarf wird dem LVR in einem Hilfeplan dargelegt. Diesen erstellen wir gemeinsam mit Ihnen. 
Zusätzlich wird eine fachärztliche Stellungnahme benötigt, in der Ihre psychische Erkrankung bzw. Behinderung und die Notwendigkeit des Betreuten Wohnens bescheinigt wird.

Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht.